Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 03.12.2020 erfragte die Firma Schopf und Teig GmbH für einen Bauherren die Möglichkeit der Bebauung der beiden Fl.Nrn. 602/39 u. 40 Gem. Unterlauter, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Flöhbachäcker“ liegen, mit einem größeren Einfamilienwohnhaus. Der Bebauungsplan „Am Flöhbachäcker, die Grundrisse EG und OG, sowie der Lageplan und Perspektiven sind als Dokumentenanhang beigefügt. Weitere Unterlagen, welche nach Vorprüfung des Vorhabens in der Verwaltung zur Beurteilung notwendig sind, werden Anfang nächster Woche ergänzt.

 

Für dieses Bauvorhaben sind nach den uns bisher vorliegenden, noch nicht vollständigen Bauantragsunterlagen, voraussichtlich folgende Befreiungen nötig:

 

  • Überschreitung des festgesetzten Baufensters
  • Fensterformen (stehend statt liegend)
  • Dachneigung (16° statt mind. 18°)

 

Da im Bereich des Bebauungsplanes „Am Flöhbachäcker“ in der Vergangenheit bereits mehrere Befreiungen zugelassen wurden und sich das geplante Vorhaben aus Sicht der Verwaltung in die nähere Umgebung einfügt, sollten diese Befreiungen in Aussicht gestellt werden. Wenn sich bei Vorlage der vollständigen Bauantragsunterlagen weitere Befreiungen ergeben, ist über diese erneut zu befinden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal nimmt die vorliegende Bauvoranfrage zur Kenntnis und ist mit den Planungen grundsätzlich einverstanden. Eine Zustimmung zu den bisher bekannten Befreiungen kann in Aussicht gestellt werden.