Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Der kürzlich als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Reutersgasse II“ schafft ein neues Baurecht, welches über die aktuell namenlose Gemeindeverbindungsstraße von Unterlauter nach Dörfles-Esbach (siehe beigefügter Lageplan) erschlossen wird. Der Bauherr benötigt eine Postadresse und hat darum gebeten, die Straße schnellstmöglich zu benennen, damit er unter anderem die Möglichkeit hat, entsprechende Versorgungsverträge mit einem Telekommunikationsanbieter abschließen zu können.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Gemeindeverbindungsstraße, beginnend am Kreisverkehr bei der Tierklinik bis zur Gemarkungsgrenze von Unterlauter, in „Dörfleser Straße“ zu benennen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal beschließt die Gemeindeverbindungsstraße vom Kreisverkehr an der Tierklinik bis zur Gemarkungsgrenze von Unterlauter in „Dörfleser Straße“ zu benennen.