Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH stellt den Antrag zur Errichtung eines Schleuderbetonmastes inkl. Systemtechnik auf Fundamentplatte und Außenanlagen auf der Fl.Nr. 444/3 Gem. Unterlauter.

 

Das Vorhaben befindet sich laut derzeit gültigem Flächennutzungsplan im Außenbereich.

 

Eine Privilegierung ist zur Versorgung mit Telekommunikationsangeboten gegeben.

 

Jedoch steht dem Vorhaben ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB entgegen, da durch das geplante Bauwerk die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert beeinträchtigt und das Ort- und Landschaftsbild verunstaltet werden (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB).

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal erteilt dem Antrag zur Errichtung eines Schleuderbetonmastes inkl. Systemtechnik auf Fundamentplatte und Außenanlagen auf der Fl.Nr. 444/3 Gem. Unterlauter durch die Deutsche Funkturm Gesellschaft das gemeindliche Einvernehmen nicht.

 

Dem Bauwerk steht der öffentliche Belang des § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB entgegen, da vorliegend die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert beeinträchtigt und das Ort- und Landschaftsbild verunstaltet werden.