Sitzung: 28.01.2021 GR/056/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16
Sachverhalt:
Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH stellt den Antrag zur Errichtung eines Schleuderbetonmastes inkl. Systemtechnik auf Fundamentplatte und Außenanlagen auf der Fl.Nr. 444/3 Gem. Unterlauter.
Das Vorhaben befindet sich laut derzeit gültigem Flächennutzungsplan im Außenbereich.
Eine Privilegierung ist zur Versorgung mit Telekommunikationsangeboten gegeben.
Jedoch steht dem Vorhaben ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB entgegen, da durch das geplante Bauwerk die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert beeinträchtigt und das Ort- und Landschaftsbild verunstaltet werden (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB).
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal erteilt dem Antrag zur Errichtung eines Schleuderbetonmastes inkl. Systemtechnik auf Fundamentplatte und Außenanlagen auf der Fl.Nr. 444/3 Gem. Unterlauter durch die Deutsche Funkturm Gesellschaft das gemeindliche Einvernehmen nicht.
Dem Bauwerk steht der öffentliche Belang des § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB entgegen, da vorliegend die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert beeinträchtigt und das Ort- und Landschaftsbild verunstaltet werden.