Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Die Autohaus Rennsteig GmbH beantragte die Errichtung eines Servicecenters auf den Fl. Nrn. 555/0 und 103/1 Gem. Unterlauter. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Reutersgasse II“. Die darin enthaltenen Festsetzungen werden eingehalten. An den bereits in der Gemeinderatssitzung am 28.01.2021 bekanntgemachten Antragsunterlagen hat sich nichts geändert.

 

Nach Weiterleitung des Bauantrages an das Landratsamt Coburg stellte sich heraus, dass es bei dem Bauvorhaben um einen Sonderbau handelt. Hierfür kommt kein Genehmigungsfreistellungsverfahren, für welches ein gemeindliches Einvernehmen nicht notwendig ist, in Betracht.

 

Daher ist nunmehr die Zustimmung des Gemeinderates zu dem Vorhaben erforderlich. Um eine Zeitverzögerung für die Bauherrin zu vermeiden, weil der Bauantrag dem Gemeinderat bereits bekannt war und weil die Festsetzungen des Bebauungsplans „Reutersgasse II“ vollständig eingehalten werden, hat der Erste Bürgermeister das gemeindliche Einvernehmen bereits auf dem Verwaltungsweg erteilt.

 

Dem Gemeinderat wird empfohlen, diese Erteilung des Einvernehmens zu genehmigen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal genehmigt das vom Ersten Bürgermeister erteilte Einvernehmen zum Bauantrag der Autohaus Rennsteig GmbH zur Errichtung eines Servicecenters auf den Fl. Nrn. 555/0 u. 103/1 Gemarkung Unterlauter.