Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Laut Aussage des Windkümmerers von der Energieagentur Nordbayern, Herrn Treml-Franz, ist Voraussetzung des Repowerings der Windkraftanlagen bei Rottenbach ein Antrag an den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West zur Aufnahme eines entsprechenden Vorranggebietes für Windenergie. Laut Auskunft von Frau Odewald von der Regierung von Oberfranken könnte durch eine entsprechende Passage im Regionalplan eine solche Änderung obsolet und ein Repowering auch ohne Fortschreibung dieses Plans möglich sein.

 

Die Verwaltung empfiehlt zunächst eine formlose Anfrage an den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West zu richten, um eine rechtssichere Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen. Sollte dennoch eine Änderung des Regionalplans erforderlich sein, wird diese im gleichen Zuge beantragt.

 

Gemeinderat Dr. Bernd Wicklein spricht sich im Namen der ÜPW-Fraktion für die rechtliche Prüfung des Standortes als Vorranggebiet für Windenergie aus. An der optimalen Nutzung der Windenergie führe in den Zeiten des Klimawandels kein Weg vorbei. Durch höhere Windkrafträder dürfe jedoch keine zusätzliche Belastung für die betroffenen Ortsteile entstehen. Dies sei mit der Technik der neuesten Windräder möglich. Zudem müsse eine attraktive Bürgerbeteiligung möglich sein, damit die Wertschöpfung vor Ort bleibt.

 

Ortssprecher Udo Oppel bittet im Rahmen der Erneuerung der Windräder auch zu prüfen, ob ein weiterer rentabler Betrieb der bestehenden Windräder möglich ist.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, eine formlose Anfrage zur Klärung der Frage zu stellen, ob eine Änderung des Regionalplanes für das Repowering der Windenergieanlagen bei Rottenbach erforderlich ist. Für den Fall der Erforderlichkeit wird der entsprechende Antrag im gleichen Zuge gestellt.