Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in seiner 2. Sitzung am 04.06.2020 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Zur Abmilderung der coronabedingten Mindereinnahmen erhalten die Sportvereine 2020 einmalig ein zusätzliches Mittelkontingent in Höhe von 3.500 EUR zusätzlich zu den in den Sportförderrichtlinien festgelegten Beträgen.

 

Die Auszahlung dieses Betrages erfolgt durch anteilige Ermittlung auf Grundlage der beim Bayerischen Landessportverband (BLSV) gemeldeten Mitglieder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Jeder Sportverein erhält eine Förderung von mindestens 100 EUR.“ 

 

Durch den seit November 2020 andauerndem 2. Lockdown hat sich die Situation der Sportvereine nicht verbessert. Insbesondere ist davon auszugehen, dass bis weit ins Jahr 2021 keine größeren Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen und den Vereinen dadurch nicht unerhebliche Einnahmen fehlen.

 

Fraktionsübergreifend besteht deshalb Konsens, im Haushaltsjahr 2021 den Sportvereinen - auch ohne Antragstellung - nochmals ein zusätzliches Mittelkontingent in Höhe von 3.500 € zur Verfügung zu stellen.

 

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der vom BLSV gemeldeten Mitglieder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr und nach Erlass der analogen Förderbescheide des Landratsamtes für die staatlichen Zuschüsse.

 


Beschluss:

 

Zur Abmilderung der coronabedingten Mindereinnahmen erhalten die Sportvereine 2021 ein Mittelkontingent in Höhe von 3.500 EUR zusätzlich zu den in den Sportförderrichtlinien festgelegten Beträgen.

 

Die Auszahlung dieses Betrages erfolgt durch anteilige Ermittlung auf Grundlage der beim Bayerischen Landessportverband (BLSV) gemeldeten Mitglieder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Jeder Sportverein erhält eine Förderung von mindestens 100 EUR.

 

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der vom BLSV gemeldeten Mitglieder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr und nach Erlass der analogen Förderbescheide des Landratsamtes für die staatlichen Zuschüsse.