Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Beim Bauantrag der Fa. Bischoff-LS GmbH, für welchen bei der Gemeinderatsitzung am 28.01.2021 das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde, ist nach Prüfung des Landratsamtes Coburg eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Reutersgasse II“ erforderlich. Dies ist darin begründet, dass die Fa. Bischoff-LS GmbH bei dem Bauvorhaben eine Betriebswohnung vorgesehen hat. Solche Wohnungen sind in Gewerbegebieten nur ausnahmsweise zulässig (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO). Für eine Ausnahme ist ein begründeter schriftlicher Antrag notwendig. Dieser ist als Dokumentenanhang beigefügt. Die Ausnahme bedarf dem Einvernehmen des Gemeinderates.

 

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Zulassung der Ausnahme. Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Ausnahme zuzustimmen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der beantragten Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Reutersgasse II“ hinsichtlich der Errichtung einer Betriebswohnung zum Bauantrag der Fa. Bischoff-LS GmbH zu.