Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 beschlossen, dass zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in der Gemeinde Lautertal nur innerhalb eines Abstandes von bis zu 110 m zur Autobahn BAB A 73 zugelassen werden dürfen. Geringfügige grundstücksbedingte Überschreitungen werden vom Gemeinderat zugelassen.

 

Anhaltspunkt für die Abstandsvorgabe von 110 m war eine Regelung in der seinerzeit gültigen Fassung des EEG (vgl. § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c EEG 2017).

 

Diese Regelung wurde in der neuen Fassung des EEG auf 200 m ausgeweitet (vgl. § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c EEG 2021). Dieser Änderung folgend, wird vorgeschlagen, den im Dezember 2019 gefassten Beschluss entsprechend anzupassen.

 

Durch die Erweiterung der Abstandsvorgabe kann ein wirtschaftlicherer Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen ermöglicht werden.

 

Aus der Beratung:

 

Erster Bürgermeister Karl Kolb teilt mit, dass auch die Stadt Coburg westlich der Autobahn einen Solarpark plant.

 

Gemeinderat Norbert Seitz stellt im Namen der CSU-Fraktion den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Der Gemeinderat beschließt den Grundsatzbeschluss zur Errichtung der Photovoltaikfreiflächenanlage vom 05.12.2019 wegen zwischenzeitlich erfolgter Gesetzesänderung außer Kraft zu setzen. Stattdessen soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Gemeindegebiet angewendet werden und Baugesuche nach den Gesichtspunkten des Landschafts- und Ortsbildes beurteilt und einzelfallweise genehmigt werden.“

 

Erster Bürgermeister Karl Kolb erläutert, dass der damalige Beschluss zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes gefasst wurde und nicht um benachteiligte Flächen auszuschließen.

 

Zweiter Bürgermeister Martin Rebhan weist darauf hin, dass es gemäß der Geschäftsordnung nicht zulässig ist über den Antrag der CSU-Fraktion abzustimmen, da dieser nicht fristgerecht erfolgte und von den Fraktionen vorher beraten werden konnte und beantragt in diesem Zuge, über die Unzulässigkeit abstimmen zu lassen. Weiterhin stellt er klar, dass der Gemeinderat seinerzeit nicht über einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens abgestimmt hat. Die Fa. SÜDWERK Projektgesellschaft mbH hatte ihren Antrag zurückgezogen.

 

Gemeinderat Dr. Bernd Wicklein stimmt Zweiten Bürgermeister Martin Rebhan zu, dass ein Antrag gem. der Geschäftsordnung fristgerecht einzugehen hat und beantragt ebenfalls, über die Unzulässigkeit des Antrages abstimmen zu lassen.

 

Erster Bürgermeister lässt über die Unzulässigkeit des Antrages der CSU-Fraktion abstimmen.

 

Ja  10   Nein  7

 

Der Antrag ist somit als unzulässig abgelehnt.

 

Gemeinderat Martin Flohrschütz trägt vor, dass damals durch den Grundsatzbeschluss die Anlage in Tremersdorf und Neukirchen unmöglich gemacht wurde und eben diesen Grundsatzbeschluss will man jetzt zugunsten eines anderen Standortes abändern, was für ihn nicht nachvollziehbar ist.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaik-

Freiflächenanlagen vom 05.12.2019 wie folgt neu zu fassen:

 

Zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes werden Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in der Gemeinde Lautertal nur innerhalb eines Abstandes von bis zu 200 m zur Autobahn BAB A 73 zugelassen. Grundstücksbedingte Überschreitungen sind möglich.