Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Aufgrund des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 05.12.2019 wurden seitens der Verwaltung die möglichen Bereiche entlang der BAB 73 ermittelt, welche für eine Photovoltaikfreiflächenanlage in Frage kommen könnten.

 

Hierbei wurde ein Bereich in der Gemarkung Unterlauter als einer der wenigen noch möglichen Abschnitte bestimmt. Daraufhin wurden die Grundstückseigentümer des betreffenden Abschnittes angeschrieben, um die Bereitschaft für eine Verpachtung festzustellen. Anhand der Rückmeldungen wurde ein Lageplan erstellt, der als Dokumentenanhang beigefügt ist. Dieser Lageplan zeigt zwei größere zusammenhängende Teilbereiche, auf denen eine Freiflächenphotovoltaikanlage grundsätzlich errichtet werden könnte.

 

Seitens der Verwaltung wird dem Gemeinderat empfohlen, zu beschließen, dass auf diesen Flächen die Errichtung eine Freiflächenphotovoltaikanlage grundsätzlich in Frage kommt und die Absicht besteht, dies durch Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans zu ermöglichen.

 

Es sollte zudem angestrebt werden, die Möglichkeit für Lautertaler Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, sich an der Anlage finanziell zu beteiligen. Diesbezüglich signalisierte die Bürgerenergiegenossenschaft Coburger Land eG bereits Interesse an der Projektausführung.

 

Aus der Beratung:

 

Gemeinderat Norbert Seitz bringt vor, „er halte es für rechtlich fragwürdig, dass wir ein solches Millionenprojekt nur einem Anbieter zuschanzen“. Seitens der Verwaltung wird klargestellt, dass es sich hier lediglich um eine Konzeptentwicklung handelt und nicht um eine Auftragsvergabe.

 

Gemeinderat Martin Flohrschütz bringt im Anschluss seinen Unmut zum Ausdruck. Er weist noch einmal darauf hin, dass zwar über die Photovoltaikanlage in Tremersdorf/Neukirchen nicht abgestimmt wurde, diese aber durch den Grundsatzbeschluss quasi unmöglich gemacht wird. Er vertritt die Meinung, dass für die Umsetzung des Projekts in Unterlauter mehr Einsatz eingebracht wird als damals für die Umsetzung in Tremersdorf/Neukirchen. Seiner Meinung nach wurde der Anlage für die oberen Dörfer keine Chance gegeben, weil Gemeinderäte aus niederen Beweggründen dagegen gestimmt hätten.

 

Zweiter Bürgermeister Martin Rebahan stellt erneut klar, dass es keine Ablehnung über einen Antrag für eine Photovoltaikanlage für Tremersdorf und Neukirchen gab, da dieser zurückgezogen wurde und erst im Anschluss der Grundsatzbeschluss gefasst wurde. Zudem verwahrt er sich dagegen, dass hier irgendjemandem niedere Beweggründe unterstellt werden. Diejenigen, die sich für den Grundsatzbeschluss ausgesprochen haben, haben nach ihrem besten Gewissen gehandelt und nicht aus niederen Beweggründen. Er fordert Gemeinderat Martin Flohrschütz auf, sich in aller Form dafür zu entschuldigen. Martin Flohrschütz verweigert die Entshculdigung und wiederholt seinen Vorwurf: „Ihr habt aus niederen Beweggründen gehandelt.“

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass die im Lageplan dargestellten zusammenhängenden Flächen an der BAB A73 in der Gemarkung Unterlauter grundsätzlich als Standort für eine Freiflächenphotovoltaikanlage in Frage kommen. Es wird beabsichtigt, dies durch eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans zu ermöglichen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Energiegenossenschaft Coburger Land eG ein Konzept zu entwickeln, welches eine Bürgerbeteiligung an der Anlage beinhaltet.

 

Gemeinderat Martin Flohrschütz verlässt ohne Angaben von Gründen die Sitzung. Die Sitzung wird unterbrochen (19:35 Uhr).