Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Der Bauherr stellt einen Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf der Fl. Nr. 132/19 Gem. Oberlauter. Das Bauvorhaben liegt innerhalb geschlossener Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Die geplanten Änderungen fügen sich in die nähere Umgebungsbebauung ein.

 

Aus der Beratung:

 

Gemeinderat Dr. Bernd Wicklein vertritt die Auffassung, dass die 19 vorgesehenen Stellplätze zu wenig sein könnten. Es könnte auch die Zahl der Wohnungen reduziert werden. Geschäftsleitender Beamter Cedric Lindner erwidert, dass es von der Garagenstellplatzverordnung nicht vorgesehen ist hierfür mehr Stellplätze bauen zu müssen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Bauherren auf Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf der Fl. Nr. 132/19 Gem. Oberlauter zu.