Sitzung: 20.05.2021 GR/059/2021
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 9, Anwesend: 16
Sachverhalt:
Bezüglich der Errichtung von
Photovoltaik-Freiflächenanlagen beantragt die CSU-Fraktion Lautertal mit
Schreiben vom 22.04.2021 folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Gemeinderat beschließt, den
Grundsatzbeschluss vom 05.12.2019, sowie den Änderungsbeschluss vom 08.04.2021,
zur Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufzuheben und stattdessen
das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Gemeindegebiet anzuwenden, Baugesuche nach
Gesichtspunkten des Landschafts- und Ortsbildes zu beurteilen und
Einzelfallweise zu genehmigen.“
Der Antrag ist als Dokumentenanhang
beigefügt. Hieraus ist die Begründung zu entnehmen.
In der 11. Sitzung des Gemeinderates am
08.04.2021 hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat beschließt, den
Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vom
05.12.2019 wie folgt neu zu fassen:
Zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes
werden Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in der Gemeinde Lautertal nur
innerhalb eines Abstandes von bis zu 200 m zur Autobahn BAB A 73 zugelassen.
Grundstücksbedingte Überschreitungen sind möglich.“
In diesem sehr kurzen Zeitfenster haben
sich keine neuen Erkenntnisse und Tatsachen ergeben. Die bekannten Argumente
wurden bereits im Rahmen der Beschlussfassung bei der 11. Sitzung des
Gemeinderates am 08.04.2021 ausgetauscht und abgewogen.
Der dort gefasste Beschluss verstößt nicht
gegen § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe h und i EEG. Die Gemeinde hat die
Planungshoheit darüber, an welchen Standorten sie Photovoltaik-Freiflächenanlagen
errichten will.
Sofern der gefasste Grundsatzbeschluss nicht
aufgehoben wird, kann nach dessen Umsetzung (Ausschöpfung der darin
festgelegten Flächen) unter Berücksichtigung der Energiebilanz der Gemeinde
Lautertal mit Einbeziehung eines möglichen Repowerings der Windräder in den
Ortsteilen Tremersdorf und Rottenbach eine Neubewertung des Sachverhaltes
erfolgen.
Aus der Beratung:
Gemeinderat Norbert Seitz erläutert den
wesentlichen Inhalt des Antrages. Er regt an, auch bei einer Ablehnung des
Antrages künftig weitere Standorte für Photovoltaikfreiflächenanlagen zu prüfen.
Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt, den Grundsatzbeschluss vom 05.12.2019, sowie den
Änderungsbeschluss vom 08.04.2021, zur Errichtung der
Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufzuheben und stattdessen das
Erneuerbare-Energien-Gesetz im Gemeindegebiet anzuwenden, Baugesuche nach
Gesichtspunkten des Landschafts- und Ortsbildes zu beurteilen und
Einzelfallweise zu genehmigen.