Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 9, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Bezüglich der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen beantragt die CSU-Fraktion Lautertal mit Schreiben vom 22.04.2021 folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Der Gemeinderat beschließt, den Grundsatzbeschluss vom 05.12.2019, sowie den Änderungsbeschluss vom 08.04.2021, zur Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufzuheben und stattdessen das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Gemeindegebiet anzuwenden, Baugesuche nach Gesichtspunkten des Landschafts- und Ortsbildes zu beurteilen und Einzelfallweise zu genehmigen.“

 

Der Antrag ist als Dokumentenanhang beigefügt. Hieraus ist die Begründung zu entnehmen.

 

In der 11. Sitzung des Gemeinderates am 08.04.2021 hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Gemeinderat beschließt, den Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vom 05.12.2019 wie folgt neu zu fassen:

Zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes werden Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in der Gemeinde Lautertal nur innerhalb eines Abstandes von bis zu 200 m zur Autobahn BAB A 73 zugelassen. Grundstücksbedingte Überschreitungen sind möglich.“

 

In diesem sehr kurzen Zeitfenster haben sich keine neuen Erkenntnisse und Tatsachen ergeben. Die bekannten Argumente wurden bereits im Rahmen der Beschlussfassung bei der 11. Sitzung des Gemeinderates am 08.04.2021 ausgetauscht und abgewogen.

 

Der dort gefasste Beschluss verstößt nicht gegen § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe h und i EEG. Die Gemeinde hat die Planungshoheit darüber, an welchen Standorten sie Photovoltaik-Freiflächenanlagen errichten will.

 

Sofern der gefasste Grundsatzbeschluss nicht aufgehoben wird, kann nach dessen Umsetzung (Ausschöpfung der darin festgelegten Flächen) unter Berücksichtigung der Energiebilanz der Gemeinde Lautertal mit Einbeziehung eines möglichen Repowerings der Windräder in den Ortsteilen Tremersdorf und Rottenbach eine Neubewertung des Sachverhaltes erfolgen.

 

Aus der Beratung:

 

Gemeinderat Norbert Seitz erläutert den wesentlichen Inhalt des Antrages. Er regt an, auch bei einer Ablehnung des Antrages künftig weitere Standorte für Photovoltaikfreiflächenanlagen zu prüfen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Grundsatzbeschluss vom 05.12.2019, sowie den Änderungsbeschluss vom 08.04.2021, zur Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufzuheben und stattdessen das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Gemeindegebiet anzuwenden, Baugesuche nach Gesichtspunkten des Landschafts- und Ortsbildes zu beurteilen und Einzelfallweise zu genehmigen.