Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Sachverhalt:

 

Der Bauherr stellt einen Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses auf der Fl. Nr. 255/0 Gem. Unterlauter. Das Bauvorhaben liegt außerhalb geschlossener Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB. Da aus Sicht der Gemeinde öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden (§ 35 Abs. 3 BauGB), kann dem Vorhaben zugestimmt werden. Die Erschließung ist bislang noch nicht gesichert. Wie diese erfolgt, muss in Abstimmung zwischen Bauherrn und Gemeinde noch geklärt werden. Die Kosten der Erschließung sind vom Bauherrn zu tragen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Bauherrn auf Vorbescheid für die Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses auf der Fl. Nr. 255/0 Gem. Unterlauter zu.