Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 05.09.2019 hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich einer Zuwendung von mindestens 60 v. H. der förderfähigen Baukosten von der Regierung von Oberfranken den Bau des Gehwegs entlang der Kreisstraße CO 27 im Bereich Kreuzstein-Apotheke und Verkehrskreisel südlich von Unterlauter und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung und Vorbereitung der Ausführung im Jahr 2020. Ein entsprechender Kostenansatz ist im Haushalt für das Jahr 2020 vorzusehen, der erforderliche Förderantrag ist bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.“

 

Im Rahmen der Erstellung des Förderantrags wurden verschiedene Fachstellen beteiligt. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Coburg hat dabei die als Dokumentenanhang beigefügte negative Stellungnahme abgegeben. Daraufhin fand ein Ortstermin mit der zuständigen Fachkraft für Naturschutz Frau Pilz statt. Im Nachgang zu diesem Termin wurde ein Plan erstellt, welcher die abzuholzenden Bäume dargestellt hat. Dieser wurde der Unteren Naturschutzbehörde zugesandt, woraufhin diese die als Dokumentenanhang beigefügte Ergänzung der ursprünglichen Stellungnahme verfasst hat. Die in dieser ergänzenden Stellungnahme erwähnten Kompensationsmaßnahmen bedingen die Beauftragung eines Fachplaners, welche mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Aufgrund der Deutlichkeit der Stellungnahme und der Ergänzung zu dieser, ist aber auch nach Planung der entsprechenden Kompensationsmaßnahmen nicht gesichert, dass Seitens der Regierung von Oberfranken als Fördergeberin eine Förderung gewährt wird. Dies hat diese telefonisch so auch mitgeteilt.

 

Wegen der Unsicherheit bzgl. der Förderung und der Vorleistung, in welche die Gemeinde bei Beauftragung eines Fachplaners gehen muss, wird vorgeschlagen, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.

 

 

Aus der Beratung:

Fraktionsübergreifend wird die Auffassung vertreten, das Bauvorhaben von der Kreuzstein-Apotheke in Richtung Kreisverkehr rechtsseitig der Kreisstraße CO 27 nicht weiter zu verfolgen. Seitens der Verwaltung soll geprüft werden, unter welchen Bedingungen eine Realisierung auf der anderen Straßenseite machbar erscheint. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend geändert. Gemeinderat Dr. Bernd Wicklein regt zudem an, in dem betreffenden Bereich zumindest zwei Straßenlaternen anzubringen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, das Vorhaben „Bau eines Gehweges zwischen der Kreuzstein-Apotheke und dem Kreisverkehr“ in Fahrtrichtung Coburg nicht weiter zu verfolgen. Seitens der Verwaltung soll geprüft werden, unter welchen Bedingungen eine Realisierung auf der anderen Straßenseite machbar erscheint.