Sitzung: 07.10.2021 GR/063/2021
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Mitteilung:
In den vergangenen Gemeinderatssitzungen
wurden die Auswirkungen des Starkregenereignisses am 09.07.2021 und mögliche
negative Folgen für die Gemeinde Lautertal durch die Errichtung der Tank- und
Rastanlage an der A 73 bei Drossenhausen diskutiert.
Auf Antrag der Fraktionen der ÜPW und PWG
Neukirchen vom 02.08.2021 sind deshalb zu dem umfassenden Themenbereich
Hochwasserschutz auf dem Gebiet der Gemeinde Lautertal Herr Schörner vom
Wasserwirtschaftsamt Kronach und Herr Spaderna vom Amt für Ländliche
Entwicklung Oberfranken eingeladen.
Die Fachleute referieren zu der angeführten
Thematik und stehen für Fragen zur Verfügung.
Aus der Beratung:
In seiner fachlich sehr komplexen Expertise
geht Herr Schörner auch auf die Modalitäten der Inbetriebnahme des
Lauterüberleiters ein. Er weist daraufhin, dass die Zuständigkeit hier klar
geregelt ist. Diese liegt aufgrund der fachlichen Kompetenz beim
Wasserwirtschaftsamt.
Bezüglich der geplanten Tank- und
Rastanlage an der A 73 teilt Herr Schörner mit, dass die Ableitung des
Oberflächenwassers in das bereits dort bestehende Regenrückhaltebecken erfolgt
und darüber hinaus gehend über den Oertelsgraben in die Lauter geleitet wird.
Erster Bürgermeister Karl Kolb berichtet, dass er im Gespräch mit der Autobahn
GmbH auf eine deutliche Vergrößerung des Rückhaltebeckens gedrängt hat. Diese
Forderung wird laut Herrn Schörner auch vom Wasserwirtschaftsamt unterstützt.
Seitens der Autobahn GmbH wurde hierzu durchaus Bereitschaft signalisiert. Des
Weiteren vertritt der Gemeinderat die Auffassung, dass auf der über drei
Kilometer langen Abflusstrecke von der Tank- und Rastanlage bis zur Lauter
weitere Maßnahmen getroffen werden müssen, die den Wasserabfluss verlangsamen.
Die Kosten hierfür habe die Autobahn GmbH zu tragen.
Allgemeine Zustimmung findet der Vorschlag
des Ersten Bürgermeisters, eine Gefahrenanalyse zum Hochwasserschutz und für
Sturzfluten für das Gemeindegebiet erstellen zulassen. Diesbezüglich wird die
Verwaltung für die nächste Sitzung des Gemeinderates eine Beschlussvorlage
ausarbeiten. Laut Herrn Schörner wird hierfür eine Förderung von 75 % der
Kosten gewährt.