Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 2

Sachverhalt:

 

Über die Wirtschaftsförderung des Landkreises Coburg erreichte die Verwaltung die Anfrage einer möglichen Ansiedlung eines größeren Gewerbebetriebs in Lautertal. Der potentielle Investor möchte zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht namentlich genannt werden.

 

Nach Prüfung des Vorhabens und einem Gesprächstermin mit der Wirtschaftsförderung und dem Investor kommt lediglich eine Fläche im Bereich des Kreisverkehrs am Ortseingang Unterlauter aus Richtung Coburg in Betracht. Ein Luftbild der Fläche ist als Dokumentenanhang beigefügt.

 

Die Eigentümer der betreffenden Flächen wurden von der Gemeinde angeschrieben und haben bei einem gemeinsamen Gesprächstermin ihre Verkaufsbereitschaft signalisiert.

 

Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Lautertal ist der Bereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Hier wäre eine Änderung erforderlich. Darüber hinaus müsste zur Verwirklichung eines Gewerbegebietes auch ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Nachdem nun die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer vorliegt, muss darüber entschieden werden, ob auch unabhängig von einem Zuschlag des potentiellen Großinvestors, der Plan eines möglichen neuen Gewerbegebietes am Ortsrand von Unterlauter weiterverfolgt werden soll.

 

Hierfür böte es sich an, bereits jetzt gewisse Vorarbeiten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, welche sowohl dem potentiellen Investor als auch allgemein einer Bauleitplanung zugutekommen würden.

 

Seitens der Verwaltung wird dem Gemeinderat empfohlen, sich durch Beschluss zu einem möglichen Gewerbegebiet zu bekennen. Dies stellt noch keinen Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplans bzw. einen Aufstellungsbeschluss für einen möglichen Bebauungsplan dar.

 

Der Erste Bürgermeister und die Verwaltung sollten darüber hinaus beauftragt werden, die notwendigen Vorarbeiten für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Hierbei ist insbesondere die Beauftragung einer Bodenuntersuchung zu nennen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der möglichen Ausweisung eines Gewerbegebiets im Bereich des Kreisverkehrs am Ortseingang Unterlauter aus Richtung Coburg zu.

 

Der Erste Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, die notwendigen Vorarbeiten für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Hierbei ist insbesondere die Beauftragung einer Bodenuntersuchung zu nennen.


Gemeinderätin Katrin Friedrich und Gemeinderat Manfred Menzel haben gem. Art. 49 der Bayerischen Gemeindeordnung nicht an der Beratung und an der Abstimmung teilgenommen.