Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 15.10.2021 wurde die Möglichkeit der Bebauung der beiden Fl.Nrn. 109/0 u. 110/0 Gem. Tiefenlauter mit einem Einfamilienwohnhaus angefragt.

 

Die Grundstücke befinden sich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Der aktuell gültige Flächennutzungsplan weist hier Flächen für die Landwirtschaft aus und widerspricht somit der Bebauung mit einem Wohnhaus. Die Erschließung ist aktuell nicht gesichert.

 


Beschluss:

 

Der Bauvoranfrage kann nach Beurteilung der derzeitigen Lage aus gemeindlicher Sicht nicht zugestimmt werden.