Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Jacqueline Petrich stellt die Arbeitsgemeinschaft „Lebendige Itz“ vor und erläutert die

Handlungsempfehlung für die Gemeinde Lautertal. Die Präsentation ist Bestandteil des Protokolls.

 

Aus der Beratung:

 

Beirat Dr. Bernd Wicklein vertritt die Auffassung, dass die Gemeinde Gewässerrandstreifen entlang den Flussläufen erwerben und naturnah gestalten sollte. Erster Bürgermeister Karl Kolb sichert Prüfung im Rahmen der Umsetzung eines konkreten Projektes zu.

 

Beirat Norbert Seitz weist auf verschiedene Möglichkeiten der Wasserrückhaltung für den

Oertelsgraben hin. Erster Bürgermeister Karl Kolb teilt mit, dass diesbezüglich bereits ein Gespräch mit der Autobahn GmbH wegen der geplanten Errichtung der Tank- und Rastanlage bei Drossenhausen stattgefunden hat. Die Vorschläge von Beirat Norbert Seitz werden hierzu gerne mit aufgenommen.

 

Nach Auffassung von Beirat Dr. Marten Schrievers sollte die Gemeinde Lautertal überlegen, ob Sie der Initiative „Pro Natur Lange Berge“ beitritt, die sich gegen den Bau der Tank- und Rastanlage bei Drossenhausen ausspricht. Erster Bürgermeister Karl Kolb merkt an, dass diesbezüglich dem Gemeinderat kein Antrag vorliegt.

 

Stefan Beyer vom Zweckverband Grünes Band - Lange Berge - Steinachtal stellt das Naturschutzgroßprojekt vor und geht dabei insbesondere auf die Vorhaben im Bereich des Weihersgrabens bei Tremerdorf ein.

 

Beirat Norbert Seitz fragt an, warum man immer in den noch halbwegs funktionierenden Landschaften mit der Umsetzung von ökologischen Maßnahmen beginnt und nicht beispielsweise in Stadtnähe. Stefan Beyer erklärt, dass in Stadtnähe zumeist kein Grunderwerb möglich sei.

 

Beirat Frank Reißenweber weist daraufhin, dass der Gewässerentwicklungsplan aus dem Jahr 2004 stammt und dringend überarbeitet werden sollte. Jaqueline Petrich merkt hierzu an, dass dies mit einer Quote von 75 v. H. gefördert wird. Erster Bürgermeister Karl Kolb teilt mit, dass aktuell ein Beschlussvorschlag für den Gemeinderat ausgearbeitet wird, welcher die Beauftragung eines Gutachtens zur Erstellung einer Gefahrenanalyse für Sturzfluten beinhaltet.