Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Zur 1. Bebauungsplan-Änderung „Gewerbegebiet an der A 73“, Stadt Rödental, wird die Gemeinde Lautertal im Rahmen der Beteiligung als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur vorgelegten Planung gebeten.

 

Nachdem Belange der Gemeinde Lautertal durch die vorgelegte Planung nicht betroffen sind, werden von der Gemeinde Lautertal keine Bedenken bzw. Einwände vorgebracht.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte 1. Bebauungsplan-Änderung „Gewerbegebiet an der A 73“ zur Kenntnis. Nachdem Belange der Gemeinde Lautertal nicht betroffen sind, werden weder Einwände noch Bedenken vorgebracht.