Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Beantragt wird der Neubau eines Wohnhauses auf der Fl. Nr. 203/25 Gem. Oberlauter. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gaisäcker“ und schließt eine dort noch vorhandene Baulücke.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gaisäcker“ werden bis auf die Überschreitung der festgelegten Fußbodenoberkante über Straßenniveau und der für die Dachterrassennutzung festgelegte Abstand des Terrassengeländers zur Gebäudekante eingehalten. Der notwendige Befreiungsantrag liegt bei.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen das Bauvorhaben. Es wird empfohlen, den beantragten Befreiungen zuzustimmen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf der Fl. Nr. 203/25 Gem. Oberlauter zu. Die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Überschreitungen der Höhe Fußbodenoberkante über Straßenniveau und des Abstandes des Terrassengeländers zur Gebäudekante werden erteilt.