Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 1

Sachverhalt:

 

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 vom 26.07.2021 wurde bekannt gegeben. Es wurden folgende Beanstandungen festgestellt:

 

-          Kanalbenutzungsgebühren:

Bei zwei Abrechnungen wurden andere Verbräuche berechnet, als in der übermittelten Liste der SÜC angegeben.

 

o   Die Berechnung von 46 cbm anstatt der angegebenen 45 cbm dürfte aufgrund eines Tippfehlers geschehen sein, da die Auswirkungen minimal sind, bzw. sich bei der Endabrechnung ausgleichen, wurde keine Änderung des Bescheids vorgenommen.

o   Bei einem weiteren Abnehmer wurden laut Bescheid 141 cbm berechnet, in der Liste ist jedoch ein Verbrauch vom 54 cbm vermerkt. Hierzu gibt es eine E-Mail der SÜC, aus der hervorgeht, dass der in der Liste angegebene Verbrauch falsch erfasst wurde und nachträglich berichtigt wird. Der berechnete Verbrauch ist somit die korrekte Grundlage für den Bescheid.

 

-          Prüfung offener Posten:

o   hierzu hat es bereits mehrere Besprechungen sowie eine neuere Festlegung für das Mahnverfahren gegeben. Es ist angestrebt, dies monatlich zu kontrollieren.

-          Fehlender Beleg zu AO 122:

o   der fehlende Beleg wurde inzwischen eingescannt. Die Anordnung ist nun vollständig.

 


Beschluss:

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

 

 


Erster Bürgermeister Karl Kolb ist gem. Art. 49 der Bayerischen Gemeindeordnung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.