Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Westlich von Rottenbach soll der beidseitig der Autobahn A 73 bestehende Solarpark auf größtenteils unmittelbar angrenzenden Grundstücken erweitert werden (siehe Lageplan). Daher soll für eine Gesamtfläche von ca. 5,5 ha ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Rottenbach aufgestellt werden.

 

Das Erweiterungsgebiet westlich der Autobahn umfasst die Flurstücke 556, 557 und 565, es schließt im Norden und Osten unmittelbar an den Bestandspark an und wird nach Westen und Süden durch die kommunalen Wegegrundstücke mit den Fl.Nrn. 552 und 553 begrenzt. Dieses Gebiet mit ca. 3,7 ha ist im Flächennutzungsplan bereits als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Photovoltaik ausgewiesen.

 

Das Erweiterungsgebiet östlich der Autobahn umfasst das Grundstück mit der Fl.Nr. 580 der Gem. Rottenbach. Es wird von den kommunalen Straßen- und Wegegrundstücken mit den Fl.Nrn. 491, 581 und 591 begrenzt und eingerahmt. Dieses Gebiet mit ca. 1,8 ha ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Die Gemeinde Lautertal beabsichtigt mit der Änderung des Flächennutzungsplans die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Rottenbach II“ zu schaffen, der die Ansiedlung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlage zu einem Ausbau der regenerativen Stromerzeugung um etwa 5 MWp ermöglichen soll.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans. Die derzeitige Flächenausweisung auf der Fl.Nr. 580 Gem. Rottenbach soll in Sonderbaufläche „Solarpark Rottenbach“ geändert werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Änderungsverfahren vorzubereiten und einzuleiten.