Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Westlich von Rottenbach soll der beidseitig der Autobahn A73 bestehende Solarpark auf größtenteils unmittelbar angrenzenden Grundstücken erweitert werden (siehe Lageplan). Daher soll für eine Gesamtfläche von ca. 5,5 ha ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Rottenbach aufgestellt werden.

 

Das Erweiterungsgebiet westlich der Autobahn umfasst die Flurstücke 556, 557 und 565, es schließt im Norden und Osten unmittelbar an den Bestandspark an und wird nach Westen und Süden durch die kommunalen Wegegrundstücke mit den Fl.Nrn. 552 und 553 begrenzt.

 

Das Erweiterungsgebiet östlich der Autobahn umfasst das Flurstück mit der Nummer 580 der Gemarkung Rottenbach. Es wird von den kommunalen Straßen- und Wegegrundstücken mit den Fl.Nrn. 491, 581 und 591 begrenzt und eingerahmt.

 

Die Gemeinde Lautertal beabsichtigt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Rottenbach II“ zu schaffen, der die Ansiedlung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlage zu einem Ausbau der regenerativen Stromerzeugung um etwa 5 MWp ermöglichen soll. Zielstellung ist die Ausweisung als Sondergebiet.

 

Aus der Beratung:

Ortssprecher Udo Oppel regt an, dass die Anfahrt zur Freiflächen-Photovoltaikanlage in jedem Fall geregelt sein muss.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Rottenbach II“ auf den Grundstücken Fl.Nrn. 556, 557, 565 und 580 Gem. Rottenbach.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Aufstellungsverfahren vorzubereiten und einzuleiten.