Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Mit dem als Dokumentenanhang beigefügten Schreiben beantragt die Bürgerenergiegenossenschaft Coburger Land e. G. einen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 324/1, 333, 324, 325, 327, 280, 272, 273, 274, 275 Gem. Unterlauter.

 

Die Begründung kann den Ausführungen aus dem Schreiben der Bürgerenergiegenossenschaft Coburger Land e. G. entnommen werden.

 

Das Vorhaben geht konform mit dem in der 11. Sitzung des Gemeinderates am 08.04.2021 gefassten Grundsatzbeschluss. Demnach werden Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in der Gemeinde Lautertal nur innerhalb eines Abstandes von bis zu 200 m zur Autobahn BAB A 73 zugelassen, wobei grundstücksbedingte Überschreitungen möglich sind.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dem Vorhaben zuzustimmen.

 

Aus der Beratung:

Gemeinderat Manfred Menzel fragt den anwesenden Vorstandsvorsitzenden der BEG Coburger Land, Christian Gunsenheimer, dem ein Rederecht erteilt wird, ob bei der Verlegung des erforderlichen Kabelstrangs zur Stromeinspeisung ins Netz dessen Stärke so bemessen werden kann, dass dieser auch von Errichtern eventuell weiterer Freiflächen-Photovoltaikanlagen mitgenutzt werden könnte. Christian Gunsenheimer erklärt, dass man natürlich versuchen wird, alle Synergieeffekte zu nutzen. Aus Kostengründen hält er es jedoch nicht für denkbar, jetzt ein zunächst überdimensioniertes Kabel einzubringen in der Hoffnung, dass sich irgendwann weitere Nutzer anschließen. Er sichert weiter eine enge Koordinierung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde zu.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bürger-Solarpark-Lautertal“ auf den Grundstücken Flr.Nrn. 324/1, 333, 324, 325, 327, 280, 272, 273, 274, 275 Gem. Unterlauter.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Aufstellungsverfahren vorzubereiten und einzuleiten.