Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Die Bauherren beantragen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 91/0 Gem. Neukirchen. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan wurde speziell an dieser Stelle zur Schaffung von Bauland geändert. Gegen das Bauvorhaben sprechende öffentlich-rechtliche Belange sind nicht erkennbar. Die Erschließung ist gesichert.

 

Dem Bauvorhaben kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage“ auf der Fl.Nr. 91/0 Gem. Neukirchen zu.