Sitzung: 20.01.2022 GR/066/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Sachverhalt:
Die Gemeinde Meeder beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Meeder Nordost VI“ im beschleunigten Verfahren am Ortsrand gem. § 13b BauGB.
Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Lautertal durch die Bauleitplanung nicht betroffen. Die Begründung sowie der Bebauungsplan sind als Dokumentenanhang beigefügt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Meeder Nordost VI“ zur Kenntnis. Belange der Gemeinde Lautertal sind nicht betroffen, so dass diesbezüglich weder Anregungen noch Einwände veranlasst sind.