Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Meeder beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Meeder Nordost VI“ im beschleunigten Verfahren am Ortsrand gem. § 13b BauGB.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Lautertal durch die Bauleitplanung nicht betroffen. Die Begründung sowie der Bebauungsplan sind als Dokumentenanhang beigefügt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Meeder Nordost VI“ zur Kenntnis. Belange der Gemeinde Lautertal sind nicht betroffen, so dass diesbezüglich weder Anregungen noch Einwände veranlasst sind.