Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

In der 15. Sitzung des Gemeinderates am 02.09.2021 wurde durch Herrn Frank Wystrach der Forstwirtschaftsplan für die Jahre 2020 bis 2040 vorgestellt und ausführlich erläutert. Der Forstwirtschaftsplan ist als Dokumentenanhang beigefügt.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 KWaldV hat der Gemeinderat zu dem Forstwirtschaftsplan Stellung zu nehmen.

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 09.01.2020 die Einführung eines Ökokonzepts für gemeindliche Flächen beschlossen. In dem Ökokonzept werden auch Regelungen zur Waldbewirtschaftung (u. a. Herausnahme von 10 % der Waldfläche aus der forstlichen Nutzung mit der Zielsetzung „Naturwald- und Prozessschutzfläche“; Umbau auf klimastabile standortheimische Baumarten) getroffen. Diese sollten mit in die Stellungnahme aufgenommen werden. Diesbezüglich haben bereits Abstimmungsgespräche zwischen dem Verfasser des Ökokonzeptes, Dipl.-Biologe Frank Reißenweber, und Herrn Moritz Bergen, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, stattgefunden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Gemeinderat dem Forstwirtschaftsplan für die Jahre 2020 bis 2040 unter Einbeziehung der im gemeindlichen Ökokonzept getroffenen Regelungen zustimmen.

 

 


Beschluss:

 

Gem. § 3 Abs. 2 KWaldV stimmt der Gemeinderat dem Forstwirtschafplan für die Jahre 2020 bis 2040 unter Einbeziehung der im gemeindlichen Ökokonzept getroffenen Regelungen zur Waldbewirtschaftung zu.