Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 25.11.2021 hat der Regionale Planungsverband Oberfranken-West (4) mitgeteilt, dass er gem. Art. 16 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz des BayLplG ein Beteiligungsverfahren zur Änderung des Teilkapitels B V 2.5.2 „Windenergie“ betreffend die Neuausweisung des Vorranggebiets für Windkraftanlagen 500 „Fornbach-West“ durchführt.

 

Hierzu besteht Gelegenheit, sich bis zum 21.01.2022 schriftlich zu äußern.

 

Die Anhörungsunterlagen sind als Dokumentenanhang beigefügt.

 

Die Gemeinde Lautertal ist von dem Vorhaben betroffen.

 

Die geplanten Windkraftanlagen sind zum einen von Lautertal aus sichtbar und werden das Landschaftsbild prägen. Zum anderen ist davon auszugehen, dass die durch die Windkraftanlagen verursachten Emissionen (Lärm, Schattenwurf) sich auf die Ortsteile Tiefenlauter und Neukirchen und deren mögliche zukünftige bauliche Weiterentwicklung auswirken werden.

 

Von der Möglichkeit, sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zu äußern, sollte daher Gebrauch gemacht werden. Es sollte explizit vorgebracht werden, dass bei der Planung der Windkraftanlagen darauf geachtet wird, dass alle vorgegeben gesetzlichen Grenzwerte verlässlich eingehalten werden.

Der Abstand der Windkraftanlagen zu im Zusammenhang bebauten Ortsteilen sollte hierzu über 1.000 Meter betragen. Des Weiteren sollten die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Ortsteile Tiefenlauter und Neukirchen sowie der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal rechtzeitig, regelmäßig und umfassend über die Entwicklungen in dem Vorhaben informiert werden.


Beschluss:

 

Im Beteiligungsverfahren zur Änderung des Regionalplans Oberfranken West betreffend die Neuausweisung eines Vorranggebietes für Windkraftanlagen bei Fornbach nimmt der Gemeinderat wie folgt Stellung:

 

Die Gemeinde Lautertal ist von dem Vorhaben betroffen. Die geplanten Windkraftanlagen sind zum einen von Lautertal aus sichtbar und werden das Landschaftsbild prägen. Zum anderen ist davon auszugehen, dass die durch die Windkraftanlagen verursachten Emissionen (Lärm, Schattenwurf) sich auf die Ortsteile Tiefenlauter und Neukirchen und deren mögliche zukünftige bauliche Weiterentwicklung auswirken werden. Bei der Planung der Windkraftanlagen muss daher darauf geachtet werden, dass alle vorgegeben gesetzlichen Grenzwerte verlässlich eingehalten werden. Der Abstand der Windkraftanlagen zu im Zusammenhang bebauten Ortsteilen ist auf über 1.000 Meter festzulegen. Zudem sind die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Ortsteile Tiefenlauter und Neukirchen sowie der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal rechtzeitig, regelmäßig und umfassend über die Entwicklungen in dem Vorhaben zu informieren.“