Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in seiner 15. Sitzung am 02.09.2021 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Gemeinderat beschließt die drei Teilabschnitte des Flurwegs zwischen Oberlauter und Tiefenlauter (Verlängerung Pfarrleitenweg) auszubauen und zu sanieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendige Planung zu veranlassen. Die Ausführung der Maßnahme ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Entsprechende Haushaltsmittel sind fest einzuplanen.“

 

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung standen keine Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

 

Dies hat sich mittlerweile geändert. Es steht eine Möglichkeit zur Förderung aus einem Bundesprogramm zur Verfügung (s. Dokumentenanhang).

 

Aufgrund dieser Fördermöglichkeit wird seitens der Verwaltung der Ausbau des kompletten Flurwegs von Oberlauter bis nach Tiefenlauter vorgeschlagen.

 

Es wird daher empfohlen, den oben genannten Beschluss entsprechend anzupassen.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss aus der 15. Sitzung des Gemeinderates vom 02.09.2021 dahingehend zu ändern, dass nicht mehr nur drei Teilabschnitte des Flurwegs zwischen Oberlauter und Tiefenlauter auszubauen und zu sanieren sind, sondern der komplette Flurweg mit einer Länge von ca. 1.550 m auszubauen ist, sofern hierfür eine Förderung von 50% der förderfähigen Kosten gewährt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendige Planung zu veranlassen. Die Ausführung der Maßnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Entsprechende Haushaltsmittel sind fest einzuplanen.

 

 

Aus der Beratung:

 

Peter Welz teilt mit, dass der Flurweg Oberlauter/Tiefenlauter durch Holzfahrzeuge und landwirtschaftlichen Verkehr verschlechtert wurde. Um das in Zukunft zu verhindern, soll eine Begrenzung der Tonnenzahl auf 15 t für Fahrzeuge überlegt werden.

Zweiter Bürgermeister Martin Rebhan schlägt vor, ein Gutachten durch den Besitzer des Tunnels erstellen zu lassen, um zu prüfen, ob der Tunnel, der unter dem Flurweg liegt, einsturzgefährdet oder tragfähig ist.

Erster Bürgermeister Karl Kolb hält fest, dass vor Durchführung der Maßnahme eine rechtliche Klärung erfolgen soll und erst anschließend besprochen wird, ob man eine Sperrung oder Begrenzung der Tonnenzahl für schwere Fahrzeuge für diesen Flurweg vornimmt.