Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Informationsvorlage:

 

Gemeinderatsmitglieder sind nach ihrer Berufung feierlich zu vereidigen (Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO)).

 

Die Eidesformel für Herrn Papenfuß lautet wie folgt:

           

„Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.“