Sitzung: 02.06.2022 GR/070/2022
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Informationsvorlage:
Gemeinderatsmitglieder sind nach ihrer Berufung feierlich zu vereidigen (Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO)).
Die Eidesformel für Herrn Papenfuß lautet wie folgt:
„Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu
sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich gelobe, die Rechte
der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.“