Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 11, Anwesend: 13

Sachverhalt:

 

Beantragt wird die Genehmigung einer land- und forstwirtschaftlichen Halle (Kaltlagerhalle zur Lagerung von Land- und Forstwirtschaftsgütern) auf der Fl. Nr. 64 Gem. Neukirchen. Die Halle befindet sich im Außenbereich. Sie liegt aber zumindest teilweise auf im Flächennutzungsplan zur Bebauung vorgesehenen Flächen.

 

In jüngerer Vergangenheit kam es in dem Bereich des Öfteren zu Beschwerden wegen Sägenlärms aus der beantragten Halle. Da diese nunmehr als Lagerhalle beantragt ist, wird davon ausgegangen, dass derlei Lärm künftig dort nicht mehr entsteht.

 

Demzufolge kann der Halle in der jetzt beantragten Form zugestimmt werden, da aus Sicht der Gemeindeverwaltung keine weiteren öffentlichen Belange beeinträchtigt werden. Dennoch sollte das Landratsamt im Genehmigungsverfahren ein besonderes Augenmerk auf den Nachbarschutz legen.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der beantragten land- und forstwirtschaftlichen Halle (Kaltlagerhalle zur Lagerung von Land- und Fortwirtschaftsgütern) auf der Fl. Nr. 64 Gem. Neukirchen zu. Dem Landratsamt wird empfohlen, im Genehmigungsverfahren besonderes Augenmerk auf den Nachbarschutz zu legen.