Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Sachverhalt:

 

 

Die Mitteilung des Landratsamtes Coburg vom 31.05.2022 zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist beigefügt.

 

1.       Die Richtlinien sollen ab 01.10.2023 wie folgt angepasst werden:

 

-          Erhöhung des Förderbetrages je Wohnung von bislang 8.000 € auf nunmehr 12.000 €

-          Anpassung der Fördersumme je Wohnung alle 5 Jahre entsprechend der Entwicklung des Baupreisindexes

 

2.       Die geänderten Förderrichtlinien sind für alle nach dem 01.01.2023 von den Wohnungsunternehmen gestellten Förderanträge anzuwenden. Entsprechende Förderanträge und Haushaltsmittel sind in den Jahren 2023 ff. bereit zu stellen.

 

 

Nach derzeitiger Kenntnis sind in den Jahren 2023 – 2025 keine Modernisierungen in Lautertal geplant.


Beschluss:

 

1.       Der Gemeinderat ändert die Richtlinien zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus zum 01.01.2023 wie folgt:

 

-          Erhöhung des Förderbetrages je Wohnung von bislang 8.000 € auf nunmehr 12.000 €.

-          Anpassung der Fördersumme je Wohnung alle 5 Jahre entsprechend der Entwicklung des Baupreisindexes

2.       Die geänderten Förderrichtlinien sind für alle nach dem 01.01.2023 von den Wohnungsunternehmen gestellten Förderanträgen anzuwenden. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Jahren 2023 ff. bereit zu stellen.