Beschluss: Zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Sachverhalt:

 

Der Derzeitige Kalkulationszeitraum läuft bis Ende 2022. Mit dem Jahr 2023 beginnt ein neuer vierjähriger Kalkulationszeitraum für die Entwässerungseinrichtung. Aufgrund der sich errechneten Fehlbeträge der letzten Jahre ist es geboten, die Gebühr ab 01.01.2023 neu festzusetzten. Die bisherige Gebühr beträgt 2,36 €/m³ (seit 01.01.2019). Aufgrund der durchgeführten Kalkulation (sh. Anlage) ist die Gebühr nunmehr auf 2,47 €/m³ zu erhöhen und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung entsprechend zu ändern.

 

 

Aus der Beratung:

 

Gemeinderat Dr. Bernd Wicklein regt an, die baulichen Kosten, die für den Umbau des Überlauf- und Messbauwerks in Tiefenlauter aufgrund von Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes anfallen, in die neue Gebühr einzurechnen.

 

Dies soll vom Kalkulationsbüro und der Kämmerin rechtlich geprüft und abgeklärt werden.

 


Vorschlag zum Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der vorliegenden Gebührenkalkulation und mit Beginn des neuen Kalkulationszeitraumes ab 2023 die Abwassergebühr in der Gemeinde Lautertal ab dem 01.01.2023 von derzeit 2,36 €/m³ auf 2,47 €/m³ anzuheben.

 


Abstimmungsvermerke:

 

Erster Bürgermeister Karl Kolb lässt über die Zurückstellung der Tagesordnungspunkte Ö 10 und

Ö 11 (Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung) abstimmen.

 

Die Zurückstellung der Tagesordnungspunkte Ö 10 und Ö 11 wird einstimmig beschlossen.