Beschluss: Zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Anpassung der Abwassergebühr (Einleitungsgebühr) auf 2,47 € zum 01.01.2023 ist die Beitrags- und Gebührensatzung ebenfalls zu ändern.


Vorschlag zum Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal beschließt folgende

 

5.Satzung

 

Zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der

 

Gemeinde Lautertal

 

(Beitrags- und Gebührensatzung / BGS – EWS)

 

Vom XXXXX

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Lautertal folgende

 

5.Änderungssatzung

 

§ 1

 

Änderung

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Lautertal (BGS-EWS) vom 10.05.2011 – veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Lautertal Nr. 10/2011, geändert am 10.08.2012, Amtsblatt der Gemeinde Lautertal Nr. 17/2012 vom 22.08.2012, am 09.10.2015, Amtsblatt der Gemeinde Lautertal Nr. 22 vom 28.10.2015, am 10.08.2018, Amtsblatt Nr. 19/2018 vom 19.09.2018 und am 09.11.2020, Amtsblatt der Gemeinde Lautertal Nr. 24/2020 vom 25.11.2020 wird wie folgt geändert:

 

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

„Die Gebühr beträgt 2,47 EUR pro Kubikmeter Abwasser“

 

§2

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.


Abstimmungsvermerke:

 

Erster Bürgermeister Karl Kolb lässt über die Zurückstellung der Tagesordnungspunkte Ö 10 (Gebührenkalkulation Abwasser – Anpassung der Abwassergebühr ab 01.01.2023) und

Ö 11 (Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung) abstimmen.

 

Die Zurückstellung der Tagesordnungspunkte Ö 10 und Ö 11 wird einstimmig beschlossen.