Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Die Firma PINZ – ARCHITEKTUR teilt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit, dass die Stadt Rödental eine Änderung des Bebauungsplans „Hinterer Mahnberg“ beschlossen hat (siehe Dokumentenanhang).

 

Belange der Gemeinde Lautertal sind hiervon nicht betroffen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Änderung des Bebauungsplans „Hinterer Mahnberg“ der Stadt Rödental zur Kenntnis.

 

Einwände und Anregungen werden nicht vorgebracht.