Sitzung: 13.10.2022 GR/073/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Sachverhalt:
Die Firma PINZ – ARCHITEKTUR teilt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit, dass die Stadt Rödental eine Änderung des Bebauungsplans „Hinterer Mahnberg“ beschlossen hat (siehe Dokumentenanhang).
Belange der Gemeinde Lautertal sind hiervon nicht betroffen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Änderung des Bebauungsplans „Hinterer Mahnberg“ der Stadt Rödental zur Kenntnis.
Einwände und Anregungen werden nicht vorgebracht.