Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Sachverhalt aus der Tagesordnung 01.09.2022:

 

Der derzeitige Kalkulationszeitraum läuft bis Ende 2022. Mit dem Jahr 2023 beginnt ein neuer vierjähriger Kalkulationszeitraum für die Entwässerungseinrichtung. Aufgrund der sich errechneten Fehlbeträge der letzten Jahre ist es geboten, die Gebühr ab 01.01.2023 neu festzusetzen. Die bisherige Gebühr beträgt 2,36 €/m³ (seit 01.01.2019). Aufgrund der durchgeführten Kalkulation (sh. Anlage) ist die Gebühr nunmehr auf 2,47 €/m³ zu erhöhen und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung entsprechend zu ändern.

 

Der Tagesordnungspunkt „Gebührenkalkulation Abwasser – Anpassung der Abwassergebühr ab 01.01.2023“ wurde zurückgestellt, um zu prüfen, ob die Kosten für die Umrüstung der beiden Überlaufbauwerke Tiefenlauter und Neukirchen bereits in die Kalkulation einbezogen werden sollten.

 

Nach Auskunft des Bauamtsleiters Peter Welz können die Kosten nach momentanem Stand noch nicht abgeschätzt werden, da hierfür die Hinzuziehung eines entsprechenden Fachplaners notwendig ist. Sobald dieser beauftragt ist und eine belastbare Kostenschätzung vorliegt, kann die Investition bei der künftigen Gebührenkalkulation berücksichtigt werden.

 

Es wird vorgeschlagen, die aktuell vorliegende Kalkulation, welche alle bislang bekannten Kosten beinhaltet, als Grundlage für die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zu verwenden.

 

Aus der Beratung:

 

Bürgermeister Karl Kolb teilt mit, dass Rücksprache mit der Kommunalaufsicht beim Landratsamt gehalten wurde. Demnach können keine „vagen“ Kosten in die Gebührenkalkulation einbezogen werden. Sobald die genauen Kosten für die Umrüstung der Überbaulaufwerke bekannt sind, kann eine neue Gebührenkalkulation erfolgen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der vorliegenden Gebührenkalkulation und mit Beginn des neuen Kalkulationszeitraumes ab 2023 die Abwassergebühr in der Gemeinde Lautertal ab dem 01.01.2023 von derzeit 2,36 €/m³ auf 2,47 €/m³ anzuheben.