Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

Sachverhalt:

 

Die Antragstellerin beantragt die Errichtung eines Schleuderbetonmastes DFMG Systemmast H=40m inkl. Systemtechnik auf Fundamentplatte und Außenanlagen zum Ausbau des Mobilfunknetzes der Deutschen Telekom auf der Fl.-Nr. 443/3 Gemarkung Unterlauter.

 

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich auf dem Gelände der Baumschule angrenzend an die Kreisstraße CO27.

 

Die Erschließung ist gesichert. Der Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle Gewerbefläche aus.

 

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 28.01.2021 das Vorhaben aufgrund eines entgegenstehenden öffentlichen Belangs im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB abgelehnt, da durch das geplante Bauwerk die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert beeinträchtigt und das Ort- und Landschaftsbild verunstaltet wird (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB).

 

Eine Änderung der Sach- und Rechtslage hat sich diesbezüglich zwischenzeitlich nicht ergeben. Es wird daher vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal verweigert dem Antrag zur Errichtung eines Schleuderbetonmastes inkl. Systemtechnik auf Fundamentplatte und Außenanlagen auf der Fl.Nr. 443/3 Gem. Unterlauter durch die Deutsche Funkturm Gesellschaft das gemeindliche Einvernehmen.

 

Dem Bauwerk steht der öffentliche Belang des § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB entgegen, da vorliegend die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert beeinträchtigt und das Ort- und Landschaftsbild verunstaltet werden.