Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 12, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 17.11.2022 beantragt die CSU-Fraktion eine einmalige Zuwendung in Höhe von 2.500 EURO (Energiezuschuss) für alle Lautertaler Vereine, die eine Liegenschaft unterhalten müssen.

 

Begründet wird der Antrag mit den immens gestiegenen Kosten für Strom und Heizung. Ein Deckungsvorschlag wird nicht vorgelegt. Der Antrag ist als Dokumentenanhang beigefügt.

 

Ebenfalls als Dokumentenanhang beigefügt sind zwei Übersichten über die Gewährung von Zuwendungen an die Lautertaler Vereine durch den Freistaat Bayern, den Landkreis Coburg und die Gemeinde Lautertal.

 

Aus der Übersicht 1, linke Spalte, ist die Vereinspauschale des Freistaates Bayern zu entnehmen.

 

Aus der Übersicht 1, rechte Spalte, ist die Übungsleiterpauschale des Landkreises Coburg zu entnehmen.

 

Aus der Übersicht 2 ist die Sportförderung der Gemeinde Lautertal zu entnehmen.

 

Die Bayerische Staatsregierung hat einen Härtefallfonds für soziales Leben und die Infrastruktur beschlossen. Demnach soll die Vereinspauschale (sh. Übersicht 1, linke Spalte) bereits jetzt für das Jahr 2023 verdoppelt werden. Zudem soll der Härtefallfonds Vereine unterstützen, die keine oder zu geringe Bundeshilfen erhalten und die sich aufgrund der aktuellen Energiekrise in einer existenzbedrohenden Lage befinden. Zudem gilt die von der Bundesregierung beschlossene Strom- und Gaspreisbremse auch für Vereine.

 

Über den Antrag der CSU-Fraktion ist abzustimmen.

 

Aus der Beratung:

 

Gemeinderat Norbert Seitz (CSU) erläutert den Antrag der CSU-Fraktion. Er weist im Wesentlichen auf die stark gestiegenen Energiepreise hin, die insbesondere die Vereine mit eigenen Liegenschaften sehr stark belasten.

 

Erster Bürgermeister Karl Kolb weist zur Entscheidung auf die staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Vereine hin (Strom- und Gaspreisbremse, Verdoppelung der Vereinspauschale, Härtefallfonds).

 

Gemeinderat Siegfried Lorenz (SPD) und Dritter Bürgermeister Hans Rauscher (ÜPW) sprechen sich in ihren Statements für ihre Fraktionen für eine zielgerichtete Förderung nach genauen Bedarf (Mehrkosten) und Leistungsfähigkeit der Vereine aus. Sie vertreten zudem die Auffassung, dass die Antragsstellung durch die Vereine erfolgen muss. Eine pauschale Förderung ohne Bedarfsprüfung wird nicht befürwortet.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, allen Vereinen in Lautertal, die eine Liegenschaft zu unterhalten haben, eine einmalige Zuwendung (Energiezuschuss) in Höhe von 2.500,00 EUR zu gewähren.