Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Auf seiner Sitzung am 03.11.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, dass auf den gemeindlichen Friedhöfen eine weitere Bestattungsart - sog. „Norwegergräber“ (offizielle Bezeichnung: Urnenpartnergrabstätte) - ermöglicht werden soll. Hierzu muss die Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde geändert werden. Bei dieser Gelegenheit wurde die Satzung generell überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Der Entwurf ist als Dokumentenanhang beigefügt. Die dazugehörige Friedhofsgebührensatzung wird aktuell neu kalkuliert. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen bis dahin für die sog. „Norwegergräber“ die analoge Grabgebühr der Urnenwahlgräber zu erheben.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den als Dokumentanhang beigefügten Entwurf einer neuen Friedhofs- und Bestattungssatzung und beauftragt die Verwaltung mit der Ausfertigung und Bekanntmachung. Es wird darüber hinaus beschlossen bis zur Neukalkulation der Grabgebühren für die sog. „Norwegergräber“ die analoge Gebühr wie für die Urnenwahlgräber zu erheben.