Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Auch wenn laut Meinung der Fachleute in diesem Winter die Wahrscheinlichkeit eines Stromausfalls (Blackout) als sehr gering eingeschätzt wird, liegt es dennoch in unserer Verantwortung als Gemeinde hierauf im Ernstfall gut vorbereitet zu sein.

 

Hierzu fand am 23.11.2022 im Landratsamt eine gemeinsame Besprechung mit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinde Stadt.

 

Aufgaben der Städte und Gemeinde im Katastrophenfall sind insbesondere:

 

-           Information der Ortbürger

-           Ansprechpartner vor Ort

-           Einrichtung von sogenannten Kat-Leuchttürmen in jeden Ortsteil

-           Gewährleistung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr

-           Bereitstellung von Wärmehallen

 

Hierzu hat die Gemeinde Lautertal einen Krisenstab eingerichtet, dem folgende Personen angehören:

 

Karl Kolb, Bürgermeister

Cedric Lindner, Geschäftsleitender Beamter

Bernd Faber, Leiter Bauhof

Wolfgang Mierzwa, ehemaliger Leiter Bauhof

Jürgen Kalb, 1. Kommandant FFW Lautertal

Matthias Grosch, 2. Kommandant FFW Lautertal

Ottmar Hinz, Leiter BRK-Bereitschaft Lautertal

Rolf Hess, BRK-Bereitschaft Lautertal

 

In der 1. Sitzung des Krisenstabs am 01.12.2022 wurde u. a. festgelegt, die sog. Kat-Leuchttürme (=Anlaufstellen für die Bürger) in jedem Gemeindeteil festzulegen. In den Kat-Leuchttürmen sollen die Bürger in erster Linie über die aktuelle Lage informiert werden, zudem sollen dort auch in einem angemessenen Umfang Artikel des täglichen Bedarfs bereitgehalten werden.

 

Zur Anschaffung dieser Artikel und weiterer für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz notwendiger Güter sind im aktuell gültigen Haushalt keine Mittel vorgesehen.

 

Es ist daher notwendig, hierfür entsprechende Mittel durch Beschluss als außerplanmäßige Ausgabe bereitzustellen. Seitens der Verwaltung wird ein Finanzrahmen von 10.000,00 EUR vorgeschlagen. Des Weiteren sollte der Erste Bürgermeister ermächtigt werden, mit diesen Mitteln entsprechende Beschaffungen vorzunehmen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, für Anschaffungen im Bereich Bevölkerungs- und Katastrophenschutz einen Betrag in Höhe von 10.000,00 EUR als außerplanmäßige Ausgabe in den Haushalt einzustellen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, hiermit entsprechende Anschaffungen vorzunehmen.