Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Die Firma SDS GmbH hat einen Antrag zur Erweiterung einer genehmigungspflichtigen Klärschlammtrocknungsanlage nach BImSchG auf der Fl.Nr. 209, Gemarkung Beuerfeld, 96484 Meeder – Beuerfeld, bei der Unteren Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Coburg eingereicht.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bittet die Untere Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Coburg um eine Stellungnahme der Gemeinde Lautertal (§ 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG i.V.m. § 11 der 9. BImSchV).

 

Von dem Vorhaben sind Belange der Gemeinde Lautertal betroffen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb im Genehmigungsverfahren nachdrücklich darauf hingewirkt werden, dass alle rechtlichen Anforderungen verlässlich eingehalten und regelmäßig überwacht werden, damit keine negativen Auswirkungen für die Gemeinde Lautertal entstehen. Bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte sollten unverzüglich geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

 

Bauamtsleiter Peter Welz erläutert den Plan der Klärschlammtrocknungsanlage und beantwortet die Fragen der Gremiumsmitglieder.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt das immissionsschutzrechtliche Verfahren zur Kenntnis. Von dem Vorhaben sind Belange der Gemeinde Lautertal betroffen. Im Genehmigungsverfahren ist deshalb nachdrücklich darauf hinzuwirken, dass alle rechtlichen Anforderungen verlässlich eingehalten und regelmäßig überwacht werden, damit keine negativen Auswirkungen für die Gemeinde Lautertal entstehen. Bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte sind unverzüglich geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.