Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat der Stadt Coburg hat am 25.01.2018 beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21/11 mit integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet “Ehemaliges BGS-Gelände“ zwischen Lauterer und Neustadter Straße einzuleiten.

Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Neubaus eines Klinikums auf dem ehemaligen BGS-Areal – als Ersatzbau für den derzeitigen Standort des Klinikums an der Ketschendorfer Straße – durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung dieses Bebauungsplans zu schaffen.

Am 08.02.2023 hat der Senat für Stadt- und Verkehrsplanung sowie Bauwesen den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 21/11 vom 08.02.2023 zustimmend zur Kenntnis genommen und gleichzeitig beschlossen, die betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB von der Absicht, einen Bebauungsplan aufzustellen, in Kenntnis zu setzen, und die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung durchzuführen.

 

Belange der Gemeinde Lautertal sind von dem Vorhaben nicht betroffen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21/11 mit integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet “Ehemaliges BGS-Gelände“ zwischen Lauterer und Neustadter Straße zur Errichtung des Neubaus eines Klinikums als Ersatzbau für den derzeitigen Standort des Klinikums an der Ketschendorfer Straße zur Kenntnis.

 

Einwände bzw. Anregungen werden nicht hervorgebracht.