Sitzung: 02.03.2023 GR/077/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Sachverhalt:
Der Stadtrat der Stadt Coburg hat am 25.01.2018 beschlossen, ein
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21/11 mit integriertem
Grünordnungsplan für das Gebiet “Ehemaliges BGS-Gelände“ zwischen Lauterer und
Neustadter Straße einzuleiten.
Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Errichtung des Neubaus eines Klinikums auf dem ehemaligen BGS-Areal – als
Ersatzbau für den derzeitigen Standort des Klinikums an der Ketschendorfer
Straße – durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung dieses
Bebauungsplans zu schaffen.
Am 08.02.2023 hat der Senat für Stadt- und Verkehrsplanung sowie
Bauwesen den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 21/11 vom 08.02.2023 zustimmend zur
Kenntnis genommen und gleichzeitig beschlossen, die betroffenen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB von der Absicht, einen Bebauungsplan
aufzustellen, in Kenntnis zu setzen, und die nach § 3 Abs. 1 BauGB
vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
durchzuführen.
Belange der Gemeinde Lautertal sind von dem Vorhaben nicht betroffen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21/11 mit
integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet “Ehemaliges BGS-Gelände“ zwischen
Lauterer und Neustadter Straße zur Errichtung des Neubaus eines Klinikums als
Ersatzbau für den derzeitigen Standort des Klinikums an der Ketschendorfer
Straße zur Kenntnis.
Einwände bzw. Anregungen werden nicht hervorgebracht.