Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Das Unternehmen Deutsche Glasfaser ist mit dem Vorhaben eines eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus in den noch nicht erschlossenen Bereichen von Unter- und Oberlauter an die Gemeinde herangetreten.

 

Die entsprechenden Pläne wurden dem Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung am 19.01.2023 von einem Vertreter der Deutschen Glasfaser präsentiert.

 

Der Gemeinderat muss nun entscheiden, ob die von der Deutschen Glasfaser vorgelegte Kooperationsvereinbarung abgeschlossen werden soll.

 

Für den Fall eines eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus hat das Gigabitbüro des Bundes im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr eine Orientierungshilfe herausgegeben, welche als Dokumentenanhang beigefügt ist. Hier wird u.a. das Vergaberecht thematisiert (siehe S. 19). Die Verwaltung hat die sogenannten „Dos and Don’ts“ aus dieser Orientierungshilfe (siehe S. 21ff.) umgesetzt, indem sie beispielsweise ihren Kooperationswillen auf der gemeindlichen Homepage kundgetan hat. Die übrigen Anforderungen werden von der vorgelegten Kooperationsvereinbarung ebenfalls eingehalten.

 

Es wird daher empfohlen, die Vereinbarung mit der Deutschen Glasfaser einzugehen, um einen zügigen flächendeckenden Glasfaserausbau in Lautertal zu ermöglichen.

 

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde die einem ersten Kooperationspartner

zugesicherten Unterstützungsleistungen grundsätzlich – soweit faktisch möglich – auch im

selben Umfang anderen Kooperationspartnern gewähren muss (siehe S. 21 der Orientierungshilfe). Die Möglichkeiten einen sog. Doppel-Ausbau im Bereich der Glasfaser zu verhindern sind erheblich eingeschränkt (siehe S. 31 der Orientierungshilfe).

 

Der Geschäftsleitende Beamte Cedric Lindner trägt den Sachverhalt vor.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die von der Deutschen Glasfaser vorgelegte Kooperationsvereinbarung einzugehen und beauftragt den Ersten Bürgermeister mit der Unterzeichnung.

 

Der Gemeinderat hält diesbezüglich fest, dass die hiernach zugesicherten kommunalen Unterstützungsleistungen nicht exklusiv dem Kooperationspartner gewährt werden können. Für den Fall, dass die Kommune weitere Kooperationen eingehen wird, ist sie verpflichtet, den weiteren Kooperationspartnern die hiernach zugesicherten Unterstützungsleistungen im selben Umfang zu gewähren.