Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Ausbaus des Feld- und Waldwegs „Wiesenweg“ (Schlösschenweg) wurde der Weg „Wiesenweg“ nach Auflage der Förderstelle (Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken) entsprechend dem Beschluss vom 05.07.2018 mit Ausweichstellen versehen. Die Ausweichstellen sind mittlerweile fertig gestellt. Sie sind nach Art. 6 BayStrWG zu widmen. Die Flächen der Ausweichstellen befinden sich nicht im Eigentum der Gemeinde Lautertal. Es sind deshalb Duldungsverträge mit den Eigentümern geschlossen worden.

Die erste Ausweichstelle hat eine Länge von 50 m und liegt auf den Fl. Nrn. 396 und 398, Gem. Rottenbach.
Die zweite Ausweichstelle hat eine Länge von 50 m und liegt auf der Fl. Nr. 376, Gem. Rottenbach.
Die dritte Ausweichstelle hat eine Länge von 50 m und liegt auf den Fl. Nr. 347, Gem. Rottenbach.

Die Straße „Wiesenweg“ ist ein Feld- und Waldweg. Die Gemeinde Lautertal trägt die Baulast an den neu geschaffenen Ausweichstellen.

Die Verwaltung schlägt vor, die drei Ausweichstellen als Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges „Wiesenweg“ zu widmen.


Beschluss:

 

Die drei Ausweichstellen mit den Fl. Nr. 396 und 398 Gem. Rottenbach, Fl.Nr.376 Gem. Rottenbach sowie Fl.Nr.347 Gem. Rottenbach werden als Teil des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Wiesenweg“ gewidmet.