Sitzung: 02.03.2023 GR/077/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan 2023 wurde in der Sitzung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses am 23.02.2023 öffentlich vorberaten. Die Vorberatung und Besprechung zum Stellenplan erfolgten in nichtöffentlicher Sitzung. Änderungen am vorgelegten Haushalts- und Stellenplan waren nicht veranlasst.
Es wurde ein Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst.
Nach ausführlichem Sachvortrag durch Kämmerin Antje Süße und anschließender Beratung beschließt der Gemeinderat für das Jahr 2023 die Haushaltssatzung sowie den Haushalts- und Stellenplan.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal beschließt für das Jahr 2023 folgende Haushaltssatzung sowie den beigefügten Haushalts- und Stellenplan.
Haushaltssatzung |
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Lautertal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
9.226.992 €
und im Vermögenshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit
6.525.700 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.110.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)
für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 380
v. H.
b)
für die Grundstücke (B) 380 v. H.
2. Gewerbesteuer 340 v. H.
§ 5
1. Der
Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf
900.000 €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt
mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Gemeinde Lautertal, den
02. März 2023
Kolb
1. Bürgermeister