Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplan 2023 wurde in der Sitzung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses am 23.02.2023 öffentlich vorberaten. Die Vorberatung und Besprechung zum Stellenplan erfolgten in nichtöffentlicher Sitzung. Änderungen am vorgelegten Haushalts- und Stellenplan waren nicht veranlasst.

 

Es wurde ein Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst.

 

Nach ausführlichem Sachvortrag durch Kämmerin Antje Süße und anschließender Beratung beschließt der Gemeinderat für das Jahr 2023 die Haushaltssatzung sowie den Haushalts- und Stellenplan.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal beschließt für das Jahr 2023 folgende Haushaltssatzung sowie den beigefügten Haushalts- und Stellenplan.

 

Haushaltssatzung
der
Gemeinde Lautertal
für das Haushaltsjahr 2023

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Lautertal folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

 

9.226.992 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

 

6.525.700 €

ab.

§2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.110.000 € festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.       Grundsteuer

          a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                       380 v. H.

          b) für die Grundstücke (B)                                                             380 v. H.

2.       Gewerbesteuer                                                                             340 v. H.

 

§ 5

1.       Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

900.000 €

          festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 

 

Gemeinde Lautertal, den 02. März 2023

 

Kolb

1. Bürgermeister