Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Lautertal beabsichtigt auf der Fl.-Nr. 375 Gemarkung Neukirchen eine Geländeauffüllung mit Aushubmaterial des neuen Bauhofs.

 

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich, deshalb ist der Bauantrag nach § 35 BauGB zu behandeln. Das Grundstück ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

 

Bei der Gesamtmaßnahme (Bauhof und Hackschnitzelheizung) fallen ca. 5.000 m³ Erdaushub an, die auf dem landwirtschaftlich genutzten Flurstück 375 Gemarkung Neukirchen eingebaut werden sollen.

Dabei wird die maximale Aufschüttung 1,90 Meter betragen. Der Aushub wird dabei lagenweise in Schichten von maximal 30 cm Stärke eingebaut und verdichtet, so dass es zu keinen Abrutschungen kommen kann. Die Ausführung wird baubegleitend durch geotechnische Kontrollprüfungen begleitet.

 

Das Aushubmaterial wurde im Zuge der Planung engmaschig im noch eingebauten Zustand beprobt. Die Analysen waren unauffällig.


Die Zufahrt erfolgt bis zum Ortsteil Tiefenlauter über öffentliche Verkehrswege und im Anschluss über gemeindliche und landwirtschaftliche Wege. Diese sind für den Antransport geeignet.

 

 

Aus der Beratung:

 

Gemeinderat Norbert Seitz merkt an, dass durch die vielen schweren LKW-Fuhren zur Geländeauffüllung mit Schäden an der Straße zwischen Tiefenlauter und Neukirchen zu rechnen ist. Er schlägt deshalb vor, die Straße nach Abschluss der Geländeauffüllung entsprechend auszubessern.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Genehmigungsplanung zur Geländeauffüllung mit Aushubmaterial des neuen Bauhofs auf der Fl.-Nr. 375 Gemarkung Neukirchen zu.