Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 2

Sachverhalt:

 

Am 03.11.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaik bei Lautertal“ und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage bei Lautertal“ zusammen mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erneut zur Stellungnahme vorzulegen (§ 4 Abs. 2 BauGB).

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Dokumentenanhang beigefügten Tabelle aufgeführt. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Stellungnahmen entsprechend den Ausführungen dieser Tabelle zu würdigen.

 

 

Aus der Beratung:

 

Herrn Sebald von der Solwerk GmbH wurde vom Vorsitzenden das Wort erteilt. Herr Sebald erläutert, dass eine erneute Auslegung wieder vier Wochen beträgt und alle Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut angeschrieben werden. Bei der neuen Abwägung werden die einzelnen Punkte konkretisiert. Dabei geht es hauptsächlich um das Ausbessern von Rechtschreibfehler und Zahlen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die von den Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage bei Lautertal“ abgegebenen Stellungnahmen wie in der Würdigungstabelle dargestellt zu würdigen.

 

Die Würdigungstabelle wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.