Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 2

Sachverhalt:

 

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben sich für die Planung einige Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung der Bauleitplanentwürfe erforderlich machen und eine erneute Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB begründen.

 

Die Änderungen sind in die als Dokumentenanhang beigefügten Planunterlagen eingearbeitet und werden vom Planungsbüro kurz erläutert.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die geänderten Planunterlagen zu billigen und eine erneute Auslegung zu beschließen.

 

 

Aus der Beratung:

 

Der Geschäftsleitende Beamte Cedric Lindner erläutert, dass erst nach der erneuten Auslegung ein Satzungsbeschluss gefasst werden kann.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden geänderten Planentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage bei Lautertal“ im Parallelverfahren und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des erneuten Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens.