Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Die FFA Energiegenossenschaft Coburger Land eG plant den Neubau einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Flurnummern 324, 324/1, 325, 327, 333 und Teilflächen der 328, 334 und 336 Gemarkung Unterlauter.

 

Das vom Gemeinderat mit einstimmigen Beschluss vom 02.12.2021 eingeleitete Bauleitplanverfahren ist durch eine zwischenzeitlich erfolgte Gesetzesänderung als Grundlage für die Errichtung der Anlage nicht mehr erforderlich. Es reicht nunmehr ein einfacher Bauantrag aus.

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, deshalb ist der Bauantrag nach § 35 BauGB zu behandeln. Es ist ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) aa) BauGB, dem aus Sicht der Verwaltung keine öffentlichen Belange entgegenstehen.


Laut aktuell gültigem Flächennutzungsplan sind die Grundstücke als landwirtschaftliche Flächen und Grünstreifen ausgewiesen.

 

Die Erschließung der Grundstücke ist über den Bertelsdorfer Weg sowie über gemeindliche Flur- und Feldwege möglich.

 

Das Vorhaben befindet sich auch in dem vom Gemeinderat für Freiflächenphotovoltaikanlagen vorgegebenen Korridor entlang der BAB 73.

 

 

Aus der Beratung:

 

Der Vorstand der Energiegenossenschaft Coburger Land e.G: Christian Gunsenheimer teilt mit, dass der Baubeginn sofort möglich ist. Die Fertigstellung ist noch für dieses Jahr geplant.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem geplanten Neubau einer Freiflächenphotovoltaikanlage der FFA Energiegenossenschaft Coburger Land eG auf den Fl.-Nrn. 324, 324/1, 325, 327, 328, 333, 334 und 336 Gemarkung Unterlauter zu.