Sitzung: 07.06.2023 KuU/006/2023
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Anwesend: 7
Sachverhalt:
In dem vom Gemeinderat beschlossenen Ökokonzept wurde festgelegt, 10 %
der Fläche des Gemeindewaldes aus der Bewirtschaftung herauszunehmen und als
sogenannte Prozessschutzfläche festzulegen.
Im Rahmen der Erstellung des Forstbetriebsgutachtens für die Gemeinde
Lautertal wurden in Abstimmung mit Herrn Moritz Bergen vom Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten und dem Verfasser des Ökokonzepts Frank Reißenweber
hierfür folgende Flächen als Prozessschutzflächen festgelegt (sh.
Dokumentenanhang):
Vorschlag des
AELF:
Rottenbach
I.3, 6 a.r.B /
Fl.Nrn. 247, 247/1, 240, 242, 243 / ehem. Bahndamm. 2,8903 ha
V.3, 1 a.r.B /
Fl.Nrn. 181, 182 / Grenzstreifen, feuchte Senke 0,4233
ha
Fl. Nr. 298 /
Gewässerrandstreifen
0,2870 ha
Tremersdorf
I.5, 3 a.r.B /
Fl.Nrn. 680, 680/4, 680/5, 684 / ehem. Bahndamm 2,0675 ha
IV, 6 a.r.B /
Fl.Nr. 407/ Kleinstfläche
0,1985 ha
IV,
0 + IV, 1 + IV + 3 AD, LB / Fl.Nr. 217 / LBH Mischbestand 3,5300 ha
Neukirchen
II.1,
1 a.r.B / Fl.Nrn. 141, / ehem. Bahndamm 2,5234 ha
Fl. Nr. 141/2 / ehem.
Bahndamm
1,3434 ha
Fl. Nrn. 305, 347 /
Kleinflächen
0,7950 ha
Oberlauter
III.2,3 a.r.B /
Fl.Nr 320 TF / Mischbestand, entlang der CO27 → VSP 0,5849 ha
Unterlauter
VI.1, 1 a.r.B. / Fl.Nr.
779 TF / 70-160-jähriger Eichen-Mischbestand 0,3952
ha
Die
Gesamtfläche des Gemeindewaldes beträgt 115,10 ha. Laut dem vom Gemeinderat
beschlossenen Ökokonzept sollen 10 % dieser Fläche, demnach 11,51 ha, als
Prozessschutzfläche ausgewiesen werden.
Einschließlich
der Flächen, die kein Wald im Sinne des BayWaldG sind und nicht in der
Forsteinrichtung erfasst und beplant sind (blau markierte
Flächen), die jedoch im
Vorschlag von Frank Reißenweber aus der Nutzung genommen werden sollen, würden
15,0491 ha (13,07 % der Gesamtfläche) als Prozessschutzfläche erreicht werden.
Abzustimmen ist noch, ob und in welchem Umfang folgendes in der obigen
Aufstellung erfasste Grundstück als Prozessschutzfläche tatsächlich festgelegt
wird:
Fl. Nr.
217/0 Gemarkung Tremersdorf, 3,53 ha
Bei dem Flurstück handelt es sich um ein Grundstück mit altem Eichen-
und Buchenbestand sowie guter Naturverjüngung, bei dem die Gemeinde aus der
Bewirtschaftung gute Erträge erzielt hat und auch künftig erzielen kann.
Sollte dieses Flurstück aus der Bewirtschaftung herausgenommen werden, besteht
eine Fördermöglichkeit über das Projekt „Grünes Band“.
Hierbei sind Prozessschutzflächen förderfähig. Es muss zunächst durch
einen vereidigten Sachverständigen ein Wertgutachten erstellt werden, welches
durch das „Grüne Band“ finanziert wird. Vom dabei ermittelten Wert werden 90 %
als Ausgleichzahlung für den Holznutzungsverzicht vergütet. Im Gegenzug ist im
Grundbuch eine Grunddienstbarkeit („dauerhafter Holznutzungsverzicht“)
einzutragen.
Allerdings läuft auf dem Grundstück noch bis zum 31.12.2026 ein VNP-Waldvertrag
für Biotop- und Totholzbäume. Hierauf gewährte Fördergelder können
möglicherweise für die Laufzeitüberlappung von den der Ausgleichszahlung
abgezogen werden.
Eine vollständige Beschreibung der Fördermöglichkeit über das Projekt
„Grünes Band“ ist aus dem als Dokumentenanhang beigefügter Mail von Frank
Reißenweber zu entnehmen.
Um sich ein objektives Bild von der Fläche machen zu können, wird das
Grundstück vor Ort besichtigt. Zudem erfolgt eine fachliche Erläuterung durch
Herrn Björn Langbein von der Waldbauernvereinigung Coburg.
Sollte das betreffende Grundstück nicht als Prozessschutzfläche
behandelt werden, würde sich - unter Berücksichtigung der blau markierten
Flächen - eine Gesamtprozessschutzfläche von 11,5191 ha ergeben, was einen
prozentualen Anteil von 10% am Gemeindewald ausmacht. Demnach wären die
Vorgaben des Ökokonzeptes eingehalten.
Nach sachgerechter Abwägung soll ein Empfehlungsbeschluss an den
Gemeinderat gefasst werden.
Beschluss:
Der Klima- und Umweltbeirat fasst folgenden Empfehlungsbeschluss
an den Gemeinderat:
„Der
Gemeinderat möge folgenden Beschluss fassen:
Im
Rahmen des Vollzugs der gemeindlichen Ökokonzeptes werden folgende Flächen des
Gemeindewaldes als Prozessschutzflächen festgelegt:
Rottenbach
I.3, 6 a.r.B /
Fl.Nrn. 247, 247/1, 240, 242, 243 / ehem. Bahndamm. 2,8903 ha
V.3, 1 a.r.B /
Fl.Nrn. 181, 182 / Grenzstreifen, feuchte Senke 0,4233 ha
Tremersdorf
I.5, 3 a.r.B /
Fl.Nrn. 680, 680/4, 680/5, 684 / ehem. Bahndamm 2,0675
ha
IV, 6 a.r.B /
Fl.Nr. 407/ Kleinstfläche
0,1985 ha
IV,
0 + IV, 1 + IV + 3 AD, LB / Fl.Nr. 217 / LBH Mischbestand 3,5300
ha
Neukirchen
II.1,
1 a.r.B / Fl.Nrn. 141, / ehem. Bahndamm
2,5234 ha
Oberlauter
III.2,3 a.r.B /
Fl.Nr 320 TF / Mischbestand, entlang der CO27 → VSP 0,5849 ha
Unterlauter
VI.1, 1 a.r.B. /
Fl.Nr. 779 TF / 70-160-jähriger Eichen-Mischbestand 0,3952 ha
Summe
12,6131 ha“
(JA-Stimmen: 6
NEIN-Stimmen: 1)