Sitzung: 07.06.2023 KuU/006/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
Sachverhalt:
Von Frau Petrich von der Arbeitsgemeinschaft Lebendige Itz wurden
Maßnahmenvorschläge an den Quellbächen im Gemeindegebiet unter Berücksichtigung
des natürlichen Rückhalts erarbeitet. Diese sind als Dokumentenanhang
beigefügt.
Der überwiegende Teil der Maßnahmen liegt auf Grundstücken, bei denen
die Gemeinde Lautertal nicht Eigentümer ist. Kaufverhandlungen mit
Grundstückseigentümern haben sich in letzter Zeit immer als sehr schwierig
erwiesen.
Zudem macht es Sinn, zunächst die Maßnahmen anzugehen, die mit dem
Förderprogramm „boden:ständig“ kombiniert werden können oder die Grundstücke
gemeindliches Eigentum sind.
In Abstimmung mit Frau Petrich wurden deshalb folgende Maßnahmen
priorisiert:
„Neukirchen-Stückäcker“ (größtenteils im gemeindlichen Eigentum)
„Neukirchen-Hutäcker“ (kombinierbar mit der geplanten Geländeverfüllung)
„Oberlauter-Höflersberg“ (kombinierbar mit dem Projekt „boden:ständig“)
Die Maßnahmen werden vor Ort besichtigt und fachlich von Bauamtsleiter
Peter Welz und Frau Petrich von der AG „Lebendige Itz“ erläutert.
Im Haushaltsjahr 2023 sind Haushaltsmittel in Höhe von 5.000,00 EUR
vorgesehen. Eine Umsetzung kann in Abhängigkeit begleitender Maßnahmen
„Neukirchen-Hutäcker“ und „Oberlauter-Höflersberg“ erfolgen.
Es wird ein Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst.
Beschluss:
Es wurde folgender Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat
gefasst.:
„Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat beschließt
die Ausführung der Maßnahmen „Neukirchen-Stückäcker“, „Neukirchen-Hutäcker“ und
„Oberlauter-Höflersberg“ und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung und
Umsetzung. Entsprechende Haushaltsmittel sind bereitzustellen.“
(JA-Stimmen: 7 NEIN-Stimmen: 0)