Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Sachverhalt:

 

Von Frau Petrich von der Arbeitsgemeinschaft Lebendige Itz wurden Maßnahmenvorschläge an den Quellbächen im Gemeindegebiet unter Berücksichtigung des natürlichen Rückhalts erarbeitet. Diese sind als Dokumentenanhang beigefügt.

 

Der überwiegende Teil der Maßnahmen liegt auf Grundstücken, bei denen die Gemeinde Lautertal nicht Eigentümer ist. Kaufverhandlungen mit Grundstückseigentümern haben sich in letzter Zeit immer als sehr schwierig erwiesen.

 

Zudem macht es Sinn, zunächst die Maßnahmen anzugehen, die mit dem Förderprogramm „boden:ständig“ kombiniert werden können oder die Grundstücke gemeindliches Eigentum sind.

 

In Abstimmung mit Frau Petrich wurden deshalb folgende Maßnahmen priorisiert:

 

„Neukirchen-Stückäcker“ (größtenteils im gemeindlichen Eigentum)

 

„Neukirchen-Hutäcker“ (kombinierbar mit der geplanten Geländeverfüllung)

 

„Oberlauter-Höflersberg“ (kombinierbar mit dem Projekt „boden:ständig“)

 

Die Maßnahmen werden vor Ort besichtigt und fachlich von Bauamtsleiter Peter Welz und Frau Petrich von der AG „Lebendige Itz“ erläutert.

 

Im Haushaltsjahr 2023 sind Haushaltsmittel in Höhe von 5.000,00 EUR vorgesehen. Eine Umsetzung kann in Abhängigkeit begleitender Maßnahmen „Neukirchen-Hutäcker“ und „Oberlauter-Höflersberg“ erfolgen.

 

Es wird ein Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst.


Beschluss:

 

Es wurde folgender Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst.:

 

„Der Gemeinderat möge beschließen:

 

Der Gemeinderat beschließt die Ausführung der Maßnahmen „Neukirchen-Stückäcker“, „Neukirchen-Hutäcker“ und „Oberlauter-Höflersberg“ und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung und Umsetzung. Entsprechende Haushaltsmittel sind bereitzustellen.“

 

(JA-Stimmen: 7                       NEIN-Stimmen: 0)